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Werni´s World und der
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Vorwort
 

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Redaktionsanschrift
 
Werni´s Western Welle
z.Hd. Werner Hinze
Michael-Bohnen-Ring 49
12057 Berlin
Telefon: 030 / 6805 67 64
Mail: werner@wernis-world.de
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Herausgeber und Chefmoderator
 
Werner Hinze
 
 
Technische Beratung
 
Frank Queisser / Koblenz
 
Layout
 
Werner Hinze, Frank Queisser
 
Monat der Erstsendung
 
Dezember 2000 in Berlin
 
Mitgliedschaften und unterstützende Institutionen
 
Mitglied im VJJ "Verband junger Journalisten e.V."
 
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Gerichtsentscheid gegen Pop-Up-Fenster
 
Pop Up Fenster, die sich öffnen, wenn man eine Webseite verlässt bzw. verlassen will, sind illegal, so entschied kürzlich das Landgericht Düsseldorf. Solche Werbemaßnahmen sind sittenwidrig und somit wettbewerbsrechtlich unzulässig (Urteil vom 26.3.2003).
Wie einige Rechtsanwälte berichten, wurden solche Pop Up Fenster mit unerwünschten Spam Mails verglichen. Ein Pop Up Fenster, dass sich beim Verlassen der Seite öffnet und den Nutzer, gegen seinen ausdrücklichen Willen mit Werbung konfrontiert ist somit wettbewerbswidrig und den unmittelbaren Wettbewerbern steht ein Unterlassungsabspruch zu.
 
Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
 
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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - Az. 312 O 85/98/Haftung für Links - hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
 
Ich habe auf meiner Website Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Ich (der Herausgeber) erkläre hiermit, dass ich auf deren Gestaltung und Inhalte keinerlei Einfluss habe. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Website inklusive aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf meiner Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die bei mir angemeldeten Links oder Banner führen. Dies gilt auch für alle in Schriftform bei mir veröffentlichten Beiträge und/oder Eintragungen im Forum bzw. Gästebuch. :-)
 
(gemäß § 8 Pressegesetz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Landespressegesetz - BbgPG)
vom 13. Mai 1993 (GVBl I/93 S. 162), Absatz 1, Zitat: "Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers, beim Selbstverlag des Verfassers oder des Herausgebers, genannt sein.")
 
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